Zur Durchsetzung des Anspruchs kann Auskunftsklage vor dem Familiengericht erhoben werden. Dies kann in Form einer isolierten Auskunftsklage geschehen, deren ausschließliches Ziel die Erteilung der Auskunft ist. MöglichUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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