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Wie lässt sich der Auskunftsanspruch gerichtlich durchsetzen?
Zur Durchsetzung des Anspruchs kann Auskunftsklage vor dem Familiengericht erhoben werden. Dies kann in Form einer isolierten Auskunftsklage geschehen, deren ausschließliches Ziel die Erteilung der Auskunft ist. Möglich

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