Die Auskunft muss schriftlich erfolgen und vom Auskunftspflichtigen persönlich unterschrieben sein. Es reicht nicht aus, wenn der AuskunftspflichtigeUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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