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In welchen Fällen muss auch der Elternteil Barunterhalt zahlen, der das Kind allein betreut?
Der Elternteil, der das Kind betreut, hat nur unter sehr engen Voraussetzungen daneben auch einen Teil des Barunterhalts zu leisten, z.B. dann, wenn sein Einkommen das des barunterhaltspflichtigen Elternteils wesentlich übersteigt oder wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht leistungsfähig ist. Derzeit geht man i.a. von einem monatlichen "Mindestselbstbehalt" des barunterhaltspflichtige Elternteils gegenüber den Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder von EUR 900,- bzw. EUR 770,- aus, je nachdem, ob der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist oder nicht.