In
welchen Fällen muss auch der Elternteil Barunterhalt zahlen, der das
Kind allein betreut?
Der
Elternteil, der das Kind betreut, hat nur unter sehr engen Voraussetzungen
daneben auch einen Teil des Barunterhalts zu leisten, z.B. dann, wenn sein
Einkommen das des barunterhaltspflichtigen Elternteils wesentlich übersteigt
oder wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht leistungsfähig
ist. Derzeit geht man i.a. von einem monatlichen "Mindestselbstbehalt"
des barunterhaltspflichtige Elternteils gegenüber den Unterhaltsansprüchen
minderjähriger Kinder von EUR 900,- bzw. EUR 770,- aus, je nachdem,
ob der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist oder nicht.