|ANWALTONLINE| >> |TIPS VON A-Z|
Steuerklasse II wird abgeschafft, aber nur allmählich!
Seit dem 1. Januar 2002 ist das Zweite Familienförderungsgesetz in Kraft. Danach wird der Haushaltsfreibetrag der Steuerklasse II nur noch Steuerpflichtigen gewährt, die schon im Steuerjahr 2001 Anspruch auf Abzug des Freibetrages hatten. (Entscheidend ist dabei, ob der Anspruch 2001 bestand, nicht jedoch, ob er tatsächlich geltend gemacht worden ist.)
Neufälle können den Anspruch hingegen nicht mehr geltend machen: zum Beispiel Alleinstehende, die erst 2002 ein Kind bekommen oder Ehepaare, die sich in diesem Jahr trennen.

Hintergrund dieses Gesetzes ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1998: Das Gericht hat den Haushaltsfreibetrag  für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, die steuerliche Berücksichtigung des Erziehungsbedarfs für alle Eltern gleichermaßen neu zu regeln: und zwar unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Verfassungsrechtlicher Hintergrund: Der Schutz von Ehe und Familie nach Artikel 6 Grundgesetz. Der Haushaltsfreibetrag war bisher an die Steuerklasse II gekoppelt und wurde alleinerziehenden Müttern oder Vätern gewährt.

Auslaufen des Freibetrags bis 2005exclusiv für AnwaltOnline - Direkt Abonnenten*
Unklarheit bei Übertragung des Freibetragsexclusiv für AnwaltOnline - Direkt Abonnenten*

* exclusiv für AnwaltOnline - Direkt Abonnenten