Was
ist, wenn ein Elternteil stirbt?
Beim
Tod eines Elternteils geht das Sorgerecht auf den überlebenden Elternteil
über. Dies geschieht automatisch, wenn bis zum Tod des Elternteils
beide Eltern Inhaber der elterlichen Sorge waren. War diese aber zuvor
vom Familiengericht - etwa bei der Scheidung der Ehe – dem verstorbenen
Elternteil allein übertragen worden, prüft das Familiengericht,
ob es mit dem Kindeswohl vereinbar ist, die elterliche Sorge nunmehr auf
den anderen Elternteil zu übertragen. Ebenso wird verfahren, wenn
die elterliche Sorge eines nicht ehelichen Kindes zunächst allein
der nun verstorbenen Mutter zugestanden hat (§
1680 BGB).