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Was ist, wenn ein Elternteil stirbt?
Beim Tod eines Elternteils geht das Sorgerecht auf den überlebenden Elternteil über. Dies geschieht automatisch, wenn bis zum Tod des Elternteils beide Eltern Inhaber der elterlichen Sorge waren. War diese aber zuvor vom Familiengericht  - etwa bei der Scheidung der Ehe – dem verstorbenen Elternteil allein übertragen worden, prüft das Familiengericht, ob es mit dem Kindeswohl vereinbar ist, die elterliche Sorge nunmehr auf den anderen Elternteil zu übertragen. Ebenso wird verfahren, wenn die elterliche Sorge eines nicht ehelichen Kindes zunächst allein der nun verstorbenen Mutter zugestanden hat (§ 1680 BGB).