Infolge einer bisher gar nicht oder nur wenig beachteten Übergangsregelung im neuen Schuldrechts können Ansprüche, deren Verjährung vor dem 01.01.2002 durch eine einschlägige Rechtshandlung wie z. B. Zustellung eines Mahnbescheides unterbrochen wurde, bereits ab dem 30.06.2002 verjähren.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.