Der Versorgungsausgleich wird, wenn immer dies möglich ist, von Amts wegen zusammen mit der Scheidung durchgeführt. Dies bedeutet, dass der Scheidungsausspruch normalerweise erst dann möglich ist, wenn die Daten zur Berechnung des Versorgungsausgleichs durch das Familiengericht vorliegen. Nur wennUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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