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Kann die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausgeschlossen werden?
Gem. § 1408 Abs. 2 BGB können Ehegatten in einem notariell beurkundeten Ehevertrag durch eine ausdrückliche Vereinbarung den Versorgungsausgleich ausschließen. Der Ausschluss ist bzw. wird aber unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres nach Abschluss dieses Vertrages Scheidungsantrag gestellt wird. Eine Begründung für den Ausschluss muss der Vertrag nicht enthalten. Auch die Genehmigung durch das Familiengericht ist nicht erforderlich.

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