Allgemeines
Die Kosten einer
Scheidung setzen sich im wesentlichen aus Anwaltsgebühren und Gerichtskosten
zusammen, wobei erstere den Hauptteil ausmachen. Sowohl Anwalts- als auch
Gerichtsgebühren orientieren sich nach Gebührentabellen am Streitwert.
Dieser wiederum hängt unter anderem davon ab, wie viele Streitgegenstände
in das gerichtliche Verfahren eingebracht werden oder Gegenstand einer
anwaltlichen Beratung sind. Beim Bestreben, die Kosten einer Scheidung
niedrig zu halten, ist es deshalb wichtig, dass über möglichst
wenige Gegenstände vor Gericht und unter Beteiligung von Anwälten
gestritten werden muss. Selbstverständlich lässt sich nicht alles
einvernehmlich regeln und bei rechtlich schwierigen Sachverhalten wäre
es leichtsinnig, auf anwaltlichen Rat oder die Vertretung durch einen Rechtsanwalt
zu verzichten - auch da, wo es an sich möglich wäre. Dennoch
ist oft zu beobachten, dass scheidungswillige Ehegatten sich von vorne
herein gar nicht um eine kostengünstige einverständliche Lösung
ihrer Probleme bemühen. Wenn Forderungen aus dem Bereich des Unterhalts
und des Güterrechts eingeklagt werden, sollten die geltend gemachten
Ansprüche in jedem Fall realistisch beziffert werden, da bei einer
teilweisen Klagabweisung der Kläger den entsprechenden Anteil der
Kosten tragen muss!