Allgemeine Hinweise
Scheiden tut weh,
nicht zuletzt im Geldbeutel. Wie weh eine Scheidung aber wirklich tut,
richtet sich nach verschiedenen Gesichtspunkten. Die wichtigsten sind:
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Der Streitwert des Scheidungsverfahrens.
Nach ihm richten sich die Gebühren der Rechtsanwälte, Notare
und des Familiengerichts.
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Der Umfang des Verfahrens. Er
wird dadurch bestimmt, ob nicht nur über die Scheidung selbst sondern
gleichzeitig auch noch über sog. Folgesachen zu entscheiden ist, ob
dabei Beweisaufnahmen mit evtl. teuren Sachverständigengutachten durchgeführt
werden müssen, ob einstweilige Anordnungen über elterliche Sorge,
Umgangsrecht, Unterhalt, Wohnung und Hausrat beantragt werden oder ob es
gelingt, die Folgeprobleme einer Scheidung ohne Gericht und Anwälte
zu regeln.
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Die Frage, wer letztlich für
die Kosten aufzukommen hat. Dazu gehört auch die Möglichkeit,
staatliche Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
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Eventuelle Möglichkeiten,
durch sinnvolles Verhalten Kosten zu sparen.