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Gerichtsgebührentabelle

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gerichtsgebühren sind staatlich festgelegte Kosten, die bei gerichtlichen Verfahren anfallen. Sie dienen dazu, den Verwaltungsaufwand und die Durchführung des Verfahrens zu finanzieren. Die Höhe der Gerichtsgebühren richtet sich meist nach dem Streitwert und ist im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt.

Gerichtsgebührentabelle ab 01.06.2025

Streitwert bis € 1,0 Gebühr in € Streitwert bis € 1,0 Gebühr in €
500 40,00 50.000 638,00
1.000 61,00 65.000 778,00
1.500 82,00 80.000 918,00
2.000 103,00 95.000 1.058,00
3.000 125,50 110.000 1.198,00
4.000 148,00 125.000 1.338,00
5.000 170,50 140.000 1.478,00
6.000 193,00 155.000 1.618,00
7.000 215,50 170.000 1.758,00
8.000 238,00 185.000 1.898,00
9.000 260,50 200.000 2.038,00
10.000 283,00 230.000 2.248,00
13.000 313,50 260.000 2.458,00
16.000 344,00 290.000 2.668,00
19.000 374,50 320.000 2.878,00
22.000 405,00 350.000 3.088,00
25.000 435,50 380.000 3.298,00
30.000 476,00 410.000 3.508,00
35.000 516,50 440.000 3.718,00
40.000 557,00 470.000 3.928,00
45.000 597,50 500.000 4.138,00
Stand: (letzte Änderung: 21.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Die Höhe der Gerichtsgebühren richtet sich in der Regel nach dem Streitwert des jeweiligen Verfahrens. Die genauen Gebührensätze sind gesetzlich im Gerichtskostengesetz (GKG) festgelegt.
Gerichtsgebühren sind staatlich festgelegte Kosten, die anfallen, um den Verwaltungsaufwand und die ordnungsgemäße Durchführung gerichtlicher Verfahren zu finanzieren.
Die aktuell gültigen Gebührensätze für gerichtliche Verfahren sind seit dem 01.06.2025 in Kraft.
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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