Güterrechtlich erhöht ein während der Ehe erworbenes Eigenheim das Endvermögen des oder der Eigentümer, so dass es sich, wenn die Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft geführt wird, auf den Zugewinn und damit einen etwaigen Zugewinnausgleich auswirkt. Wenn der Eigentümer das Eigenheim bzw. einen Eigentumsanteil daran allerdings als ErbschaftUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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