Besitzen die Ehepartner gemeinsam und - in der Regel - zu gleichen Teilen ein Haus und soll im Zuge der Trennung ein Ehepartner das Haus übernehmen und den anderen ausbezahlen, so ist zunächst ist der Verkehrswert des Hauses festzustellen.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.