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Schuldendienst und Unterhalt
Im Verhältnis zum Gläubiger, also in der Regel der den Kredit gewährenden Bank, ergeben sich keine Veränderungen. Haften beide Ehegatten als Gesamtschuldner, so kann sich die Bank nach ihrer Wahl weiterhin an jeden der beiden Schuldner halten, ohne Rücksicht darauf, wer das Eigenheim nach Trennung oder Scheidung bewohnt.

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