Der BGH hat sich in einem Urteil vom 29.11.2000, (XII ZR 212/98 - NJW 2001, 973) das anschließend auszugsweise abgedruckt ist, im Prinzip für die dritte Möglichkeit entschieden. Im entschiedenen Fall hat er bei der Betreuung von zwei Kindern durch den Unterhaltspflichtigen einen Abzug von 300 DM durch die Vorinstanz nicht beanstandet.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.