|ANWALTONLINE| >> |TIPS VON A-Z| >> |BETREUUNGSKOSTEN|
Ausgleich der Mehrbelastung
Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs kann der betreuende Elternteil zunächst sein unterhaltsrelevantes  Einkommen um diejenigen Betreuungskosten kürzen, die ihm tatsächlich - etwa durch Betreuungspersonen - entstehen. Auch

Username:
Passwort:
Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.

Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.

Passwort vergessen

ABO-SERVICE für Abonnenten