Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs kann der betreuende Elternteil zunächst sein unterhaltsrelevantes Einkommen um diejenigen Betreuungskosten kürzen, die ihm tatsächlich - etwa durch Betreuungspersonen - entstehen. AuchUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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