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Wie werden Steuervorteil und –nachteil ausgeglichen?
Der Unterhaltsempfänger muss dem – für ihn ja zunächst nachteiligen – Realsplitting nur zustimmen, wenn sich der Unterhaltsschuldner zum Ausgleich der entstehenden Nachteile verpflichtet. Dabei wird es sich normalerweise um eine zusätzliche Steuerbelastung handeln; aber auch andere negative Auswirkungen sind denkbar; etwa, wenn der Unterhaltsempfänger Sozialleistungen bezieht, die vom steuerpflichtigen Einkommen abhängig sind.

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