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EU erleichtert Unterhaltsregeln

Familienrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Nach der neuen EU-Regelung, die ab dieser Woche gilt, kommen Kinder im Falle einer Trennung der Eltern EU-weit schneller zu ihrem Recht. Bei schätzungsweise 16 Millionen Paaren mit internationalem Hintergrund in der EU und einer Million Scheidungen jährlich sehen sich immer mehr Elternteile gezwungen, Unterhaltszahlungen eintreiben lassen, wenn ein Elternteil im Ausland lebt und sich weigert, Unterhalt zu leisten. Durch die neue Regelung wird ein EU-weites System geschaffen, das die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen erleichtern soll, damit sich Elternteile, die in einem anderen EU-Land leben, nicht länger ihren Pflichten entziehen können.

„An erster Stelle muss stets das Interesse des Kindes stehen. So wird die neue Regelung gewährleisten, dass Kinder auch dann eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn ein Elternteil getrennt von ihnen in einem anderen EU-Land lebt“, so Vizepräsidentin Viviane Reding, die in der Kommission für das Justizressort zuständig ist.

Derzeit sehen sich Europäer mitunter Schwierigkeiten gegenüber, wenn sie – beispielsweise im Falle einer Scheidung oder wenn ein Elternteil ins Ausland zieht – Unterhaltsansprüche von Kindern und andere Formen von Unterhalt gegenüber einer Person in einem anderen EU-Land geltend machen wollen. Das kann für Eltern und Kinder nicht nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand, sondern auch mit großem psychischem Stress verbunden sein. Darüber hinaus muss oftmals der Staat für das Fehlverhalten der Schuldner finanziell einstehen.

Dank der neuen Regelung werden Unterhaltsansprüche in Situationen mit grenzüberschreitendem Bezug wirksam durchgesetzt werden können. In den meisten Fällen werden Unterhaltsentscheidungen, die in einem EU-Land ergangen sind, in einem anderen ohne besonderes Verfahren vollstreckbar sein. Dies wird dazu führen, dass die Verfahren beschleunigt werden und die Eltern Geld sparen. Die entsprechende Verordnung enthält außerdem Bestimmungen über die Zusammenarbeit der zentralen Behörden, die bei Unterhaltsanträgen Unterstützung leisten.

Hintergrund

Am 18. Dezember 2008 wurde die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen erlassen. Seit dem 18. Juni 2011 gelangt die Verordnung zwischen den EU-Mitgliedstaaten zur Anwendung.

Auf internationaler Ebene wurde 2007 mit dem Haager Unterhaltsübereinkommen ein weltweites System für die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen eingeführt. Die EU unterzeichnete das Übereinkommen am 6. April 2011 (IP/11/441). Mit dem Übereinkommen wurde ein gemeinsamer Rechtsrahmen für die EU und Drittstaaten geschaffen, auf dessen Grundlage die Behörden bei der Durchsetzung von Unterhaltsforderungen zusammenarbeiten, so dass sich Unterhaltsschuldner ihren Pflichten nicht länger durch Verlassen der EU entziehen können.

Um sicherzustellen, dass die Auflagen der Verordnung eingehalten werden, überwacht die Kommission ihre Durchführung durch die einzelnen Mitgliedstaaten. Erforderlichenfalls kann sie entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Veröffentlicht: 28.10.2017

Quelle: PM der EU-Komission

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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