Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat akzeptiert.
Mit dem Gesetz greift der Bundestag ein Anliegen des Bundesrates auf, das dieser bereits im Februar 2010 in einem eigenen Gesetzentwurf formuliert hatte. Es schafft einen eigenständigen Straftatbestand im Strafgesetzbuch und verlängert die Antragsfrist zur Aufhebung der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch von einem auf drei Jahre. Zudem sieht es ein eigenständiges Wiederkehrrecht für ausländische Opfer von Zwangsverheiratungen vor.
Neben der Zwangheiratsproblematik erschwert das Gesetz auch Scheinehen und löst aufenthalts- und asylrechtliche Probleme. Es führt auch einen neuen eigenständigen Aufenthaltstitel für gut integrierte bisher nur geduldete Jugendliche und Heranwachsende ein, den der Bundesrat Ende letzten Jahres gefordert hatte.
Mit dem Gesetz greift der Bundestag ein Anliegen des Bundesrates auf, das dieser bereits im Februar 2010 in einem eigenen Gesetzentwurf formuliert hatte. Es schafft einen eigenständigen Straftatbestand im Strafgesetzbuch und verlängert die Antragsfrist zur Aufhebung der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch von einem auf drei Jahre. Zudem sieht es ein eigenständiges Wiederkehrrecht für ausländische Opfer von Zwangsverheiratungen vor.
Neben der Zwangheiratsproblematik erschwert das Gesetz auch Scheinehen und löst aufenthalts- und asylrechtliche Probleme. Es führt auch einen neuen eigenständigen Aufenthaltstitel für gut integrierte bisher nur geduldete Jugendliche und Heranwachsende ein, den der Bundesrat Ende letzten Jahres gefordert hatte.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Quelle: PM Bundesrat
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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