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Adoptionsrecht für Homosexuelle

Welche Reformen beim Adoptionsrechts von Ehepaaren und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern in Deutschland nötig sind, möchte die Linkspartei wissen. In einer Kleinen Anfrage (16/8260) verweist sie auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das am 22. Januar dieses Jahres Frankreich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt hatte, weil die zuständigen Behörden den Adoptionsantrag einer lesbischen Lehrerin abgelehnt hatten. Mit dem Hinweis auf die Homosexualität der Adoptionsbewerberinnen und -bewerbern dürfe der Wunsch, ein Kind zu adoptieren, nicht zurückgewiesen werden, urteilte das Gericht. Dieses Verhalten verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und den Schutz der Familie in Europäischen Menschenrechtskonvention. Wie die Regierung die Bedeutung der zitierten Entscheidung für die weitere Durchsetzung der Menschenrecht homosexueller Menschen in Europa beurteilt, möchte die Linksfraktion außerdem wissen.
Quelle: PM Bundestag
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