Adoptionsrecht
für Homosexuelle
Welche
Reformen beim Adoptionsrechts von Ehepaaren und gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnern in Deutschland nötig sind, möchte die Linkspartei
wissen. In einer Kleinen Anfrage (16/8260) verweist sie auf ein Urteil
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das am 22.
Januar dieses Jahres Frankreich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt
hatte, weil die zuständigen Behörden den Adoptionsantrag einer
lesbischen Lehrerin abgelehnt hatten. Mit dem Hinweis auf die Homosexualität
der Adoptionsbewerberinnen und -bewerbern dürfe der Wunsch, ein Kind
zu adoptieren, nicht zurückgewiesen werden, urteilte das Gericht.
Dieses Verhalten verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und den
Schutz der Familie in Europäischen Menschenrechtskonvention. Wie die
Regierung die Bedeutung der zitierten Entscheidung für die weitere
Durchsetzung der Menschenrecht homosexueller Menschen in Europa beurteilt,
möchte die Linksfraktion außerdem wissen.
Quelle:
PM Bundestag