Grundsätzliche
Zustimmung zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens
Grundsätzliche
Zustimmung gab es für das Vorhaben der Bundesregierung, eine Reform
des familiengerichtlichen Verfahrens in Angriff zu nehmen. Sie hatte dazu
im September vorigen Jahres dem Bundestag einen Gesetzentwurf (16/6308)
vorgelegt. Zu begrüßen sei beispielsweise uneingeschränkt
die "längst überfällige" Einführung des großen
Familiengerichts, so Klaus Schnitzler, Fachanwalt für Familienrecht
aus Euskirchen, in einer Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses.
Das Familiengericht soll nach Vorstellungen der Regierung zum Beispiel
zuständig sein für Verfahren zur Pflegschaft für Minderjährige,
der Adoption oder zum Schutz vor Gewalt, für die bislang das Vormundschaftsgericht
oder das Zivilgericht zuständig ist. Der Bonner Notar Timm Starke
pflichtete ihm bei.
Dem
Regierungsentwurf liege ein "schlüssiges Konzept" zugrunde. Besonders
hervorzuheben sei das Ziel einer außergerichtlichen Streitbeilegung
im familiengerichtlichen Verfahren. Und auch Jörg Grotkopp, Richter
am Amtsgericht Ratzeburg, meinte: "Wir begrüßen die Gesetzesinitiative
sehr." Gleichwohl meinte der geladene Experte, der Versuch, das Verfahren
zu verschlanken, gelinge nicht immer. Massive Kritik übte Professor
Bernhard Knittel, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München,
an der vorgesehenen Neuregelung des Instanzenzuges im Gesetzentwurf. Dieser
nenne kein einziges überzeugendes Argument für die "Zerschlagung
eines bewährten und bürgernahen Rechtszuges" (Amtsgericht, Landgericht,
Oberlandesgericht) in den klassischen Materien der so genannten freiwilligen
Gerichtsbarkeit. Es werde somit zu einer "drastischen Verminderung des
Rechtsschutzes" kommen, auch auf Gebieten, auf denen der Grundrechtsschutz
eine Rolle spiele (Betreuung, Unterbringung und andere Freiheitsentziehungen).
Deswegen
werde der Schutz der Betroffenen in Betreuungs- und Unterbringungssachen
durch die vorgeschlagene Regelung "praktisch halbiert". Die Sachverständigen
Schnitzler und Ulrike Donat, Rechtsanwältin für Familienrecht
aus Hamburg, stimmten dem zu. Anders argumentierte Professor Florian Jacoby
von der Juristischen Fakultät der Universität Bielefeld: Die
"Straffung des Instanzenzuges" sehe er als "nicht so negativ" an. Und Professor
Volkert Vorwerk, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, meinte,
es sei "zu diskutieren", ob in allen Bereichen, die künftig dem Familiengericht
zugewiesen werden sollen, derselbe Instanzenzug zu fordern sei oder ob
die als bürgernah bezeichneten Oberlandesgerichte auch künftig
die Aufgabe haben, die Entscheidungen der Landgerichte zu überprüfen.
Grundsätzlich
zu begrüßen sei aber, so Vorwerk, dass künftig der Bundesgerichtshof
auch im Bereich des Familienrechts die Aufgabe habe, Rechtsfragen von grundsätzlicher
Bedeutung zu klären und die Einheit der Rechtsprechung zu sichern.
Angelika Nake vom Deutschen Juristinnenbund aus Berlin lobte den Entwurf
insofern, als nunmehr alle Gewaltschutzsachen vor dem Familiengericht verhandelt
werden sollen. Das werde "ausdrücklich unterstützt". Es sei aber
eine Regelung anzufügen, nach der Gewaltschutzverfahren "vorrangig
und beschleunigt" eingeleitet werden sollen.
Quelle:
PM Bundestag