Reform
des Verfahrens in Familiensachen findet Zustimmung der Experten
Fast
alle Sachverständigen haben am 13. Februar 2008 bei einer zweiten
öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Reform des Verfahrens
in Familiensachen den Entwurf der Bundesregierung (16/6308) als gelungen
bezeichnet. Vor allem die vorgesehene Einrichtung eines so genannten Großen
Familiengerichtes macht ihrer Meinung nach Sinn. Teilweise warnten die
Experten aber auch, dass die Anforderungen an die Familiengerichte steigen
würden. Mehr Personal und mehr Fortbildung müssten bereitgestellt
werden. Sonst würde die Reform scheitern. Der Sachverständige
Frank Klinkhammer, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, machte
deutlich, die vorgesehene Erweiterung der Kompetenzen der Familiengerichte
ermögliche eine umfassendere Behandlung sachlich zusammenhängender
Probleme und Streitfragen. Das könne zu mehr Bürgerfreundlichkeit
der Justiz führen. Ludwig Bergschneider, Rechtsanwalt aus München,
begrüßte unter anderem, die geplante Vorschrift zur Beschleunigung
in Kindschaftssachen (einen Monat nach Eingang der Antragsschrift) führe
zu eine äußerst positiven Bewertung dieser Reform. Dem konnte
sich Susanne Nothhafft vom Deutschen Jugendinstitut aus München nicht
anschließen:
Verfahrensbeschleunigung
sei kein Selbstzweck. Das Beschleunigungsgebot solle dem Kindeswohl dienen
und werde durch dieses zugleich begrenzt. Es müsse daher überprüft
werden, ob dieser "beschleunigte" Verfahrensweg und die Stärkung des
Elements der Einvernehmlichkeit in jedem Stadium des Verfahrens tatsächlich
im Einzelfall "eine optimale Umsetzung des Kindeswohls" ermöglichen.
Röse Häußermann, Präsidentin des Landgerichts Tübingen,
bescheinigte dem Entwurf, er bündle die Verfahrensvorschriften in
den Bereichen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Familienrechts "sachgerecht
und transparent". Mit dem vorgesehenen nahezu kompletten Rückzug des
Staates auf die unmittelbare Wahrnehmung seines Wächteramts mit Blick
auf Pflege und Erziehung der Kinder war die Sachverständige jedoch
nicht zufrieden. Sie nannte die vorgesehene Regelung "besorgniserregend,
rechtssystematisch eher widersprüchlich und verfassungsrechtlich nicht
unbedenklich". Der vorliegende Entwurf führe zu einer verstärkten
Gefährdung von Frauen, die sich aus einer Gewaltbeziehung befreit
hätten. Insbesondere Kinder seien davon mit betroffen, kritisierte
Professor Sibylla Flügge von der Fachhochschule Frankfurt am Main.
Er stehe damit im Gegensatz zu den Aktionsplänen gegen Gewalt gegen
Frauen der Bundesregierung und verstoße gegen das einvernehmliche
Ziel, Kinder besser vor Gewalt in der Familie zu schützen.
Quelle:
PM Bundestag