Behandlung
von Lebenspartnerschaften im Renten- und Steuerrecht
Die
eingetragenen Lebenspartnerschaften werden im Renten- und Steuerrecht der
Ehe gleichbehandelt. Sie widersprechen insofern auch nicht dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG), teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort
(16/7674) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/7628) mit. Die
Regierung ist der Auffassung, dass die europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien
mit dem AGG ordnungsgemäß in deutsches Recht umgesetzt worden
sind. Dies gelte auch für das Renten- und Steuerrecht, zumal im wichtigsten
Teilgebiet des Rentenrechts, in der gesetzlichen Rentenversicherung, die
Lebenspartnerschaft der Ehe im Bereich der Hinterbliebenenversorgung bereits
früher gleichgestellt worden sei.
Quelle:
PM Bundesregierung