Die eingetragenen Lebenspartnerschaften werden im Renten- und Steuerrecht der Ehe gleichbehandelt. Sie widersprechen insofern auch nicht dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/7674) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/7628) mit. Die Regierung ist der Auffassung, dass die europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien mit dem AGG ordnungsgemäß in deutsches Recht umgesetzt worden sind. Dies gelte auch für das Renten- und Steuerrecht, zumal im wichtigsten Teilgebiet des Rentenrechts, in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Lebenspartnerschaft der Ehe im Bereich der Hinterbliebenenversorgung bereits früher gleichgestellt worden sei.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Quelle: PM Bundesregierung
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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