Grüne
fragen nach Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften
Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will dem Stand der rechtlichen
Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften auf den Grund gehen.
Sie hat dazu eine Große Anfrage (16/7550) vorgelegt. In einem Katalog
von 50 Fragen erkundigen sich die Abgeordneten nach bestehenden Ungleichbehandlungen
eingetragener Lebenspartnerschaften und deren Rechtfertigung durch die
Bundesregierung. Im Einzelnen geht es um Fragen des Einkommensteuer-, Erbschaftsteuer-
und Schenkungsteuerrechts, der Hinterbliebenenversorgung, des Erziehungsrechts,
des Bestattungs- und Friedhofsrechts sowie den Befangenheitsregelungen.
Zudem fragen die Bündnisgrünen, in welchen Staaten oder Teilstaaten
Eheschließungen für gleichgeschlechtliche Paare möglich
sind und welche Rechtsfolgen dies hat, wenn das Ehepaar in Deutschland
lebt. Die Grünen betonen, die vollständige rechtliche Gleichstellung
der eingetragenen Lebenspartnerschaft sei verfassungsrechtlich zulässig.
Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts,
wonach der besondere Schutz der Ehe den Gesetzgeber nicht daran hindere,
für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten
vorzusehen, die denen der Ehe gleich- oder nahekommen.
Während
eingetragene Lebenspartner zwar die gleichen Verpflichtungen im Unterhalts-
und Sozialrecht übernähmen, hätten sie in Bereichen wie
dem Beamten- und Steuerrecht nicht die gleichen Rechte wie Eheleute, bemängelt
die Fraktion. Sie will von der Regierung wissen, ob Medienberichte stimmen,
wonach das Bundeskanzleramt keinen Gesetzentwurf mehr auf die Tagesordnung
setzt, der den Begriff "eingetragene Lebenspartnerschaft" enthalte. Auch
erkundigen sich die Abgeordneten, welche Regelungen für Ehegatten
in dieser Legislaturperiode geändert wurden und ob diese auch die
Rechtsstellung von Lebenspartnern betreffen.
Quelle:
PM Bundestag