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Grüne fragen nach Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will dem Stand der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften auf den Grund gehen. Sie hat dazu eine Große Anfrage (16/7550) vorgelegt. In einem Katalog von 50 Fragen erkundigen sich die Abgeordneten nach bestehenden Ungleichbehandlungen eingetragener Lebenspartnerschaften und deren Rechtfertigung durch die Bundesregierung. Im Einzelnen geht es um Fragen des Einkommensteuer-, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts, der Hinterbliebenenversorgung, des Erziehungsrechts, des Bestattungs- und Friedhofsrechts sowie den Befangenheitsregelungen. Zudem fragen die Bündnisgrünen, in welchen Staaten oder Teilstaaten Eheschließungen für gleichgeschlechtliche Paare möglich sind und welche Rechtsfolgen dies hat, wenn das Ehepaar in Deutschland lebt. Die Grünen betonen, die vollständige rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft sei verfassungsrechtlich zulässig. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach der besondere Schutz der Ehe den Gesetzgeber nicht daran hindere, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich- oder nahekommen.
Während eingetragene Lebenspartner zwar die gleichen Verpflichtungen im Unterhalts- und Sozialrecht übernähmen, hätten sie in Bereichen wie dem Beamten- und Steuerrecht nicht die gleichen Rechte wie Eheleute, bemängelt die Fraktion. Sie will von der Regierung wissen, ob Medienberichte stimmen, wonach das Bundeskanzleramt keinen Gesetzentwurf mehr auf die Tagesordnung setzt, der den Begriff "eingetragene Lebenspartnerschaft" enthalte. Auch erkundigen sich die Abgeordneten, welche Regelungen für Ehegatten in dieser Legislaturperiode geändert wurden und ob diese auch die Rechtsstellung von Lebenspartnern betreffen.
Quelle: PM Bundestag