Botschaften
informieren über Voraussetzungen für einen Ehegattennachzug
Die
Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen geben Merkblätter für
die Öffentlichkeit heraus, in denen über die Voraussetzungen
für einen Ehegattennachzug nach Deutschland informiert wird. Dies
teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/7259) auf eine Kleine Anfrage
der FDP-Fraktion (16/6856). Die Liberalen hatten darauf hingewiesen, jüngste
Gesetzesänderungen schrieben vor, dass Ehegatten nur noch dann in
die Bundesrepublik nachziehen dürften, wenn sie sich zumindest auf
einfache Art in der deutschen Sprache verständlich machen könnten.
Laut Bundesregierung würden üblicherweise diese Merkblätter
auf den Internetseiten der Auslandsvertretungen bereitgestellt. Darüber
verwendeten die Auslandsvertretungen für Erstinformationen der Öffentlichkeit
auch das von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge herausgegebene
Informations-Faltblatt in der Sprache des Gastlandes. Erste Erfahrungen
zeigten, dass sich die Nachfrage nach Deutschkursen des Goethe-Instituts
für Anfänger in der Hauptherkunftsstaaten erhöht habe.
Quelle:
PM Bundestag