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Botschaften informieren über Voraussetzungen für einen Ehegattennachzug

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen geben Merkblätter für die Öffentlichkeit heraus, in denen über die Voraussetzungen für einen Ehegattennachzug nach Deutschland informiert wird. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/7259) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/6856). Die Liberalen hatten darauf hingewiesen, jüngste Gesetzesänderungen schrieben vor, dass Ehegatten nur noch dann in die Bundesrepublik nachziehen dürften, wenn sie sich zumindest auf einfache Art in der deutschen Sprache verständlich machen könnten. Laut Bundesregierung würden üblicherweise diese Merkblätter auf den Internetseiten der Auslandsvertretungen bereitgestellt. Darüber verwendeten die Auslandsvertretungen für Erstinformationen der Öffentlichkeit auch das von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge herausgegebene Informations-Faltblatt in der Sprache des Gastlandes. Erste Erfahrungen zeigten, dass sich die Nachfrage nach Deutschkursen des Goethe-Instituts für Anfänger in der Hauptherkunftsstaaten erhöht habe.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundestag

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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