Neues
Unterhaltsrecht mit breiter Mehrheit gebilligt
Das
neue Unterhaltsrecht (16/1830) ist am 7. November 2007 im Rechtsausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der FDP und der Grünen
gebilligt worden. Die Linke stimmte dagegen. Vom kommenden Jahr gilt voraussichtlich:
Unterhaltsansprüche von minderjährigen Kindern genießen
immer Vorrang. Mutter oder Vater, die die Kinder betreuen, kommen danach
- egal, ob die Eltern miteinander verheiratet waren oder nicht. Ihnen gleich
gestellt sind auch Partner, die lange Zeit miteinander verheiratet waren.
Ganz am Ende der Skala stehen Personen, die nur verhältnismäßig
kurze Zeit miteinander verheiratet waren und diejenigen, die keine Kinder
betreuen. Am kommenden Freitag ist die Verabschiedung des Gesetzentwurfes
durch das Parlamentsplenum geplant. Die Grünen wollten mit einem Änderungsantrag
erreichen, dass Unterhaltsansprüche aus der Zeit von vor dem 1. Januar
2003 geschlossenen Ehen nicht betroffen sind. Das Bundesjustizministerium
(BMJ) nannte den Grünen-Antrag verfassungsrechtlich bedenklich, die
Koalitionsfraktionen ebenfalls. Die Vorrangsstellung der Kinder werde damit
in Frage gestellt, so ein SPD-Abgeordneter. Außerdem würden
zwei Unterhaltsrechte nebeneinander existieren, so das BMJ weiter. Es werde
sicherlich eine "Beratungsflut" bei den Rechtsanwälten geben, die
alte Urteile auf den Prüfstand stellten. Ob daraus dann eine Klageflut
würde, das bleibe abzuwarten, so das BMJ. Die Liberalen begrüßten
die gefundene Einigung ebenfalls. Sie nannten es aber "merkwürdig",
dass sie es einer Fernsehsendung entnehmen konnten, dass es einen Konsens
im Regierungslager gebe. Die Linke begrüßte ebenfalls den vorgelegten
Gesetzentwurf. Sie monierten jedoch, die Vorlage wolle das Unterhaltsrecht
vereinfachen, indem bei der Berechnung des Mindestunterhalts vom Einkommensteuerfreibetrag
für Kinder ausgegangen werden solle. Dabei setze es jedoch den Betrag
viel zu niedrig an. Es ermögliche somit Kindern "kein Leben außerhalb
von Armut".
Quelle:
PM Bundestag