Bundesregierung
plant Reform des familiengerichtlichen Verfahrens
Die
Bundesregierung plant eine Reform des familiengerichtlichen Verfahrens.
Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (16/6308) vorgelegt. Sämtliche Streitigkeiten
über Trennung und Scheidung sollen künftig von einem so genannten
Großen Familiengericht verhandelt werden.
Beispielsweise
sollen Verfahren zur Pflegschaft für Minderjährige oder die Adoption
oder Schutz vor Gewalt, für die bislang das Vormundschaftsgericht
bzw. das Zivilgericht zuständig ist, Sache des Familiengerichtes werden.
Unter anderem sei im Interesse des Kindes vorgesehen, dass ein früherer
erster Termin (einen Monate nach Eingang der Antragsschrift) und eine ausdrückliche
Frist, bis wann ein Sachverständigengutachten vorzuliegen hat, gesetzlich
geregelt werden. Das Gesetz definiert außerdem, wer Verfahrensbeteiligter
sei und welche Rechte damit verbunden seien, die Verfahrensgarantien der
Beteiligten werden erstmals ausdrücklich geregelt. Die Regierung schreibt,
einvernehmliche Konfliktlösungen zwischen den Beteiligten würden
gefördert und auf eine klare Rechtsgrundlage gestellt.
Die
im Moment geltende Rechtsordnung, so die Regierung, könne dazu führen,
dass in ihrer Rechten betroffenen Personen am Verfahren nicht oder nicht
rechtzeitig beteiligt würden. Ferner soll anstelle des Vormundschaftsgerichts
künftig das Familiengericht für Adoptionssachen zuständig
sein. Die Regierung begründet ihr Vorhaben damit, das bisherige Recht
sei den betroffenen Bürgern kaum vermittelbar. Auch die professionellen
Rechtsanwender hätten oft Probleme. Das neue Gesetz solle deshalb
das familiengerichtliche Verfahren und das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
in einem Gesetz zusammenfassen - als eine neue, gemeinsame Verfahrensordnung.
Der Bundesrat verlangt unter anderem, dass er über das Gesetz mitentscheiden
darf. Die Bundesregierung verneint dies. Ferner, so argumentiert die Länderkammer,
fehle es an einer konkreten Erfassung der tatsächlichen Be- und Entlastungen
der öffentlichen Haushalte. Die finanziellen Auswirkungen auf die
Länder könne nicht nachvollzogen und beurteilt werden. Die Bundesregierung
werde daher aufgefordert, dies nachzuholen. Die Länder sähen
die finanziellen Risiken des Gesetzentwurfes "mit äußerster
Sorge".
Die
Bundesregierung erwidert, insbesondere die Abschaffung der weiteren Beschwerden
und die Verbesserung der Einnahmestruktur in den Familiensachen der freiwilligen
Gerichtsbarkeit führten zu einer Entlastung der Länderhaushalte.
Hierdurch werde nach ihrer Auffassung die Kosten verursachenden Maßnahmen
des Entwurfs gegenfinanziert. Die Regierung sei aber bereit, im weiteren
Verfahren insbesondere im Bereich des Verfahrensbeistandes (der zur Wahrung
der Interessen des betroffenen Kindes bestellt wird) und der Prozesskostenhilfe
weitere Maßnahmen zur Kostendämpfung zu prüfen.
Quelle:
PM Bundestag