Meinungen
zum Thema "Scheinvaterschaften" gehen auseinander
Unterschiedlich
fielen die Meinungen zum Thema so genannter Scheinvaterschaften bei der
öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 23. Mai 2007 aus.
Die Bundesregierung sieht in einem Gesetzentwurf (16/3291) vor, dass Behörden
das Recht bekommen sollen, Gerichte anzurufen, wenn sie den Verdacht haben,
dass ein deutscher Mann lediglich formal die Vaterschaft für ein Kind
übernommen hat, um die Mutter vor der Ausweisung zu bewahren. Es ist
anzunehmen, dass der Mann im Gegenzug eine oft beträchtliche Geldsumme
kassiert. Eine Unterhaltspflicht besteht zumeist aber nicht, weil er auf
Sozialhilfe angewiesen ist. Berthold Gaaz, ehemals Leitender Ministerialrat
aus Celle, hob hervor, der Gesetzentwurf werde der "sensiblen Thematik"
durchaus gerecht. Die Befürchtung, eine ganze Personengruppe mit Migrationshintergrund
gerate unter "Generalverdacht", schien ihm übertrieben. Das vorgeschlagene
Verfahren, das mehrere Prüfungsphasen vorsehe, bevor das Familiengericht
mit einer behördlichen Vaterschaftsanfechtung befasst werde, müsse
eher als "vorsichtig-zurückhaltend" angesehen werden. Gaaz räumte
ein, es bestünden "Unsicherheiten", wenn es darum gehe, die familiären
Beziehungen des Vaters zu dem Kind zu überprüfen. Wolle man dem
Missbrauch überhaupt entgegentreten, müssten solche Unsicherheiten
einkalkuliert werden. Klaus Heinz, Leiter des Fachdienstes Aufenthaltsrecht
und Integration des Märkischen Kreises, berichtete, es gebe konkrete
Anhaltspunkte dafür, dass Vaterschaftsanerkennungen unter Umgehung
des Rechts instrumentalisiert würden, um ausländischen Bürgern
ein Aufenthalts- und Bleiberecht in Deutschland zu verschaffen. Solche
Vaterschaftsanerkennungen seien nicht das Ziel der Kindschaftsrechtsreform
von 1993 gewesen. Nun werde endlich dem Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung
ein Riegel vorgeschoben: Mit dem Anfechtungsrecht einer Behörde über
das Abstammungsrecht werde eine solche Möglichkeit geschaffen. Professor
Tobias Helms von der Universität Marburg sprach von einer "ausgewogenen
Lösung". Es könne nicht "ernsthaft bezweifelt werden", dass die
Abgabe wahrheitswidriger Vaterschaftsanerkennungen, etwa zu dem Zweck,
dass die Mutter eine Aufenthaltsgenehmigung bekomme, ein "erhebliches Problem"
darstelle. Das beschränke sich keineswegs auf Einzelfälle: Gespräche
mit den Leitern verschiedener Standesämter bestätigten, dass
der Verdacht, jemand habe eine "Scheinvaterschaft" übernommen, in
den betreffenden Behörden in den letzten Jahren immer wieder im Raum
stand. Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
e.V. meinte, das ausländerrechtliche Anliegen des Entwurfs sei zwar
zu unterstützen. Durch die Verzahnung mit dem Familienrecht ergebe
sich jedoch eine "hoch problematische" Gemengelage. Mit dem vorliegenden
Entwurf werden in äußerst gravierender Weise in Grundrechte
der Beteiligten eingegriffen.
Angesichts
der Tatsache, dass "missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung" bundesweit
betrachtet sehr geringfügig sei, erscheine ihm die Verhältnismäßigkeit
nicht immer gewährleistet. Im Übrigen würden die Ausländerbehörden
"einen Fuß in die Tür" nicht nur der Jugendämter bekommen.
Günter Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration
und Migration, sagte, der Gesetzgeber schieße "mit einer ziemlich
großen Kanone auf ziemlich kleine Spatzen". Ihm "mache es Angst",
wenn im Entwurf davon die Rede sei, dass die vorhandenen Zahlen zwar nicht
belegen könnten, in wie vielen Fällen es sich tatsächlich
um missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen handele. Auf diesen Umstand
verwies auch Rechtsanwalt Dirk Siegfried. Seiner Ansicht nach bleibt damit
der gesetzgeberische Handlungsbedarf vollkommen ungeklärt. Er riet
deshalb dringend von der Umsetzung des Gesetzentwurfes ab. Auch Rechtsanwalt
Hubert Heinhold meinte, die Bundesregierung könne kein empirisches
Material vorlegen, das einen gesetzlichen Änderungsbedarf überzeugend
begründe. Die realen Missbrauchsfälle machten einen Bruchteil
von den genannten rund 2.000 Fällen pro Jahr aus. Diesen geringen
Fällen gegenüberzustellen sei die weitreichende Wirkung des Eingriffes
in den Schutz der Ehe und Familie und des Kindeswohls. Ähnlich äußerte
sich Hiltrud Stöcker-Zafari vom Verband binationaler Familien und
Partnerschaften. Sie befürchtete, dass einem Generalverdacht binationaler
Paare Vorschub geleistet werde und dass das Kindeswohl zu wenig Berücksichtigung
fände. Bereits in der Vergangenheit habe ihr Verband die Notwendigkeit
bezweifelt, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, um missbräuchliche
Vaterschaftsanerkennung zu unterbinden. Er sehe sich nach wie vor in dieser
Haltung bestätigt. Sie greife außerdem stark in die Eltern-Kind-Beziehung
ein, so Stöcker-Zafari.
Quelle:
PM des Bundestag