Koalitionsentwurf
zur Gesundheitsreform liegt dem Parlament vor
Die
Gesundheitsreform liegt nach monatelangem Koalitionsstreit nun dem Parlament
als Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (16/3100) vor. Er soll
am Freitag in den Bundestag eingebracht werden.
Die
erste Sitzung des Gesundheitsausschusses zu der Reform soll bereits am
selben Tag stattfinden. Der 582 Seiten umfassende Entwurf sieht mit der
geplanten Einführung eines Gesundheitsfonds eine grundlegende Änderung
bei der Finanzierung des Gesundheitssystems vor. Die Reform soll am 1.
April 2007 in Kraft treten.
In
den geplanten Gesundheitsfonds sollen laut Entwurf vom 1. Januar 2009 die
Beiträge der rund 70 Millionen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer
sowie der Arbeitgeber und Steuermittel fließen. Die Beitragshöhe
soll - ebenfalls vom 1.
Januar
2009 an - von der Bundesregierung festgelegt werden. Die Kassen dürfen
Zusatzbeiträge von ihren Versicherten erheben, die ein Prozent des
steuerpflichtigen Einkommens nicht übersteigen dürfen. Bis zu
acht Euro pro Monat kann eine Kasse ohne Einkommensprüfung verlangen.
Sozialhilfeempfänger
und Rentner mit einer staatlichen Grundsicherung sind von der Zahlung ausgenommen.
Zudem ist ein Sonderkündigungsrecht geplant, das es beispielsweise
Empfängern von Arbeitslosengeld II ermöglichen soll, die Kasse
zu wechseln, wenn diese einen Zusatzbeitrag erhebt.
Aus
dem beim Bundesversicherungsamt angesiedelten Fonds erhält jede Kasse
eine Pauschale. Hinzu kommen Zuschläge etwa nach Alter und Gesundheitszustand
der Mitglieder.
Vorgesehen
ist zudem ein neuer Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen, der Krankheitswahrscheinlichkeiten
der Mitglieder berücksichtigt. Kassen mit vielen alten und schwer
beziehungsweise chronisch Kranken sollen einen Ausgleich von finanzstärkeren
Kassen erhalten.
Die
privaten Krankenversicherungen werden nach den Vorstellungen von Union
und SPD verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Um einen Wechsel zu
einem anderen Versicherer zu erleichtern, sollen Altersrückstellungen
künftig mitgenommen werden können.
Der
Gesetzentwurf sieht des Weiteren Sanktionen für den Fall vor, dass
Versicherte nicht regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen beispielsweise
zu Krebserkrankungen teilnehmen. Im Krankheitsfall müssen dann nicht
mehr maximal ein, sondern zwei Prozent aus eigener Tasche bezahlt werden.
Die Kosten für Folgeerkrankungen nach medizinisch nicht notwendigen
Schönheitsoperationen oder Piercings sind dem Entwurf zufolge von
den Patienten selbst zu tragen. Ferner sollen die Kassen mehr Möglichkeiten
bekommen, direkt mit Ärzten über Leistungen und Preise zu verhandeln.
Quelle:
PM Bundestag