Bundesrat
will Rechte der nicht erwerbstätigen Ehepartner stärken
Der
Bundesrat will einem Gesetzentwurf zufolge (15/403) die Rechte der nicht
erwerbstätigen Ehegatten stärken, um ein weiteres Signal für
die Gleichstellung der Ehepartner zu setzen. Der Entwurf, der bereits in
der vergangenen Legislaturperiode eingebracht wurde und der Diskontinuität
anheim gefallen ist, schlägt eine Ergänzung der bestehenden Gesetze
vor.
Damit
soll klargestellt werden, dass der nicht erwerbstätige Ehepartner,
in der Regel die Ehefrau, die den Haushalt führt und die Kinder betreut,
ein Recht hat, "in angemessenem Umfang über Geldmittel zum Familienunterhalt
und zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse zu verfügen." An
der vermögens- und sachenrechtlichen Zuordnung der Einkünfte
und des Vermögens soll sich aber nichts ändern,
heißt
es in dem Gesetzentwurf. Darüber hinaus sei es erforderlich, dem nicht
erwerbstätigen Ehegatten einen Auskunftsanspruch gegen den erwerbstätigen
Ehepartner einzuräumen. Damit soll der wirtschaftlich potenziell schwächere
Ehepartner ein rechtlich wirksameres Instrument als den zurzeit geltenden
Informationsanspruch zur Durchsetzung seiner Rechte erhalten.
Die
Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme zwar die gesetzgeberischen
Schritte des Bundesrates, die zur Verbesserung der Rechtsstellung des Haushalts
führenden Ehepartners beitragen könnten, empfiehlt aber gleichzeitig
eine sehr sorgfältige Prüfung der Gesetzinitiative der Länderkammer,
da
sich die "lediglich klarstellenden Regelungen" des Gesetzentwurfs nur auf
einen Teilbereich der ehelichen Lebensgemeinschaft beziehen würden.
Der Bundesrat verfolgt das Anliegen bereits seit mehr als sechs Jahren:
Im August 1999 (14/1518) und im Februar 2003 (15/403) hatte er ähnliche
Entwürfe in den Bundestag eingebracht.
Quelle:
PM Bundestag