Regierung
will Rechtsanspruch von Vätern auf Elternzeit verbessern
Die
Regierung will die Rechtslage für Väter, die Elternzeit beantragen
wollen, verbessern, wie sie in ihrer Antwort (16/1010) auf eine Kleine
Anfrage der Linksfraktion (16/789) mitteilt.
Danach
trifft bisher zu, dass der Kündigungsschutz für Väter bei
Inanspruchnahme der Elternzeit acht Wochen beträgt, aber zugleich
ein identischer Zeitraum vorgesehen ist, in dem Väter ihren Anspruch
auf Elternzeit geltend machen müssen.
Dies
sei unverändert von der für Mütter geltenden Regelung übernommen
worden. Für diese sei allerdings die Konstellation wegen des Kündigungsschutzes
im Rahmen des vorausgehenden Mutterschutzes "günstiger", heißt
es in der Antwort.
Die
Abgeordneten der Linksfraktion hatten vorgerechnet, dass Vätern bei
der derzeitigen Regelung konkret nur ein Tag bleibt, um - durch Kündigungsschutz
abgesichert - Elternzeit zu beantragen. Die Bundesregierung erklärt
in der Antwort, diese Gesetzeskonstellation sei ihr seit Inkrafttreten
bekannt. Man sei von einem ausreichenden Kündigungsschutz ausgegangen,
strebe aber nun eine Verbesserung an. So will die Regierung in Broschüren
und bei Behörden darauf dringen, künftige Eltern über die
aktuelle Problematik zu informieren. Vor allem die Erziehungsgeldstellen,
die Beratung über die Elternzeit anbieten, sollten den Sachverhalt
bis zu einer geänderten Rechtslage ausdrücklich ansprechen.
Quelle:
PM Bundestag