Regierung
prüft Änderungsbedarf am Lebenspartnerschaftsgesetz
Die
Bundesregierung prüft "mit der gebotenen Sorgfalt", ob für eine
Überarbeitung oder Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Handlungsbedarf besteht. Das macht sie in ihrer Antwort (16/534) auf eine
Kleine Anfrage der FDP (16/420) deutlich.
Die
Regierung ist weiterhin der Ansicht, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz
die Rechte und die Pflichten der Lebenspartner genauso ausgewogen regelt
wie das vergleichbare Eherecht. Die Regierung könne deshalb eine rechtliche
Ungleichgewichtung zwischen Rechten und Pflichten im Lebenspartnerschaftsgesetz
nicht erkennen.
Ferner
weist sie darauf hin, die genauen Zahlen über die geschlossenen Eingetragenen
Lebenspartnerschaften seit dem Inkrafttreten des Gesetzes lägen ihr
nicht vor. Auch könne sie die Akzeptanz dieses Instituts in der gesellschaftlichen
Wirklichkeit nicht bewerten, weil die Möglichkeit, gleichgeschlechtliche
Lebenspartnerschaften zu schließen, erst seit etwas mehr als 4 1/2
Jahren gegeben ist.
Quelle:
PM Bundestag