Bundesrat
will Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte abschaffen
Der
Bundesrat will das Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht für Verlobte
abschaffen. Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf (15/5659)
vorgelegt.
Die
missbräuchliche Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts für
Verlobte habe sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend zu einem Hindernis
für eine effektive Strafverfolgung und für die Wahrheitsfindung
in gerichtlichen Verfahren entwickelt, heißt es zur Begründung.
Das
Bestehen eines Verlöbnisses könne von Strafverfolgungsbehörden
und Gerichten "kaum überprüft werden". Deshalb werde ein Verlöbnis
vielfach zu Unrecht behauptet, um missliebige Aussagen zu vermeiden. Folge
sei, dass Täter nicht belangt werden könnten, weil sich Hauptbelastungszeugen
auf ein Verlöbnis mit dem Beschuldigten berufen.
In
ihrer Stellungnahme erklärt die Bundesregierung, für die Zunahme
des Missbrauchs von Verlöbnissen lägen ihr "keine rechtstatsächlichen
Erkenntnisse"
vor.
Die Initiative der Länderkammer beschränke sich insoweit auf
eine Behauptung; "belastbare Tatsachen" dafür fehlten.
Die
Regierung erklärt weiter: "Sollte ein wirkliches Bedürfnis belegt
werden können, müsste sorgfältig überlegt werden, auf
welche Weise eine sachgerecht Neugestaltung im Kontext der Zeugnisverweigerungsrechte
aus persönlichen Gründen erfolgen kann."
Quelle:
PM Bundestag