Verlobte sollen sich zukünftig nicht mehr auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen können. Der Bundesrat hat am 29. April 2005 einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser sieht darüber hinaus vor, Verlobte von der Privilegierung des fakultativen Strafmilderungs-Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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