FDP:
Unterhaltsrecht grundlegend vereinfachen und harmonisieren
Die
FDP-Fraktion spricht sich dafür aus, das Unterhaltsrecht grundlegend
zu vereinfachen und zu harmonisieren. Die Unstimmigkeiten zwischen dem
Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht seien zu beseitigen.
Dazu
haben die Liberalen einen Antrag (15/5369) vorgelegt. In ihm sprechen sie
sich des Weiteren dafür aus, die Rangverhältnisse neu zu fassen
und den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Dem Kindesunterhaltsanspruch
gebühre der "absolute Vorrang".
Daher
ist sowohl minderjährigen als auch volljährigen Kindern, die
das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, noch im Haushalt der Eltern
leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, der erste Rang
einzuräumen. Nacheheliche Unterhaltsansprüche seine regelmäßig
zu befristen. Nach Beendigung der Ehe müsse die Eigenverantwortung
der ehemaligen Ehepartner gestärkt werden. Die Privilegierung der
ersten Ehe und die Lebensstandardgarantie seien zu beenden, um den Unterhaltsverpflichteten
in Zukunft eine Lebensgestaltung mit erneuter Bindung und Elternschaft
zu ermöglichen.
Den
Unterhaltsberechtigten müsse man zu eigener Erwerbstätigkeit
und selbstverantwortlicher Lebensführung anhalten, so die Freien Demokraten.
Die so genannte Sandwichgeneration sei zu entlasten. Heute 40-60-Jährige
seien häufig von einer mehrfachen Zahlungsverpflichtung betroffen,
da sie sowohl ihre Kinder finanziell unterstützten, für ihre
eigenes Alter vorsorgen müssten als auch daneben noch verpflichtet
seien, für den Unterhalt ihrer Eltern aufzukommen.
Die
FDP plädiert dafür, die Unterhaltsansprüche der Eltern gegen
ihre Kinder zu begrenzen. Eigene Altersvorsorgeleistungen müssten
bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit stärker ins Gewicht
fallen. Das Einkommen der jeweiligen Schwiegerkinder müsse außer
Betracht bleiben.
Die
FDP-Fraktion weist außerdem darauf hin, einem Beschluss des Bundestags
von Anfang Juli 2000, das geltende Unterhaltsrecht gründlich zu überprüfen
und Vorschläge zu seiner Neuregelung einzubringen, sei die Regierung
bisher noch nicht nachgekommen.
Auch
eine Große Anfrage der Liberalen (15/3117) sei bisher von der Administration
unbeantwortet geblieben. Die Freien Demokraten stellen außerdem fest,
das Bundesverfassungsgericht habe den Gesetzgeber im April 2003 dazu aufgefordert,
die das Kindergeld betreffenden Regelungen verständlicher zu fassen.
Dieser Aufforderung habe die Regierung bisher ebenfalls nicht Folge geleistet.
Quelle:
PM Bundestag