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Höhere Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Ehesachen
Seit dem 1. März gilt eine neue EG-Verordnung, die das Verfahren bei grenzüberschreitenden Ehesachen und Streitigkeiten über das Sorge- und Umgangsrecht regelt. Sie ist auch auf Fälle anwendbar, in denen die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind oder die Ehe bereits geschieden ist.

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