Seit dem 1. März gilt eine neue EG-Verordnung, die das Verfahren bei grenzüberschreitenden Ehesachen und Streitigkeiten über das Sorge- und Umgangsrecht regelt. Sie ist auch auf Fälle anwendbar, in denen die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind oder die Ehe bereits geschieden ist.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.