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Mehrheit für Ausbau der Rechte von eingetragenen Lebenspartnerschaften

Familienrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (15/3445) mit großer Mehrheit angenommen. Dafür stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen die CDU/CSU.

Der Entwurf sieht unter anderem eine Übernahme des ehelichen Güterrechts, eine weitgehende Angleichung des Unterhaltsrechts sowie die Zulassung der Stiefkindadoption vor. Weiterhin möchte die Regierungskoalition den Versorgungsausgleich einführen und die Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung einbeziehen. ###
Die SPD erklärte, der vorgelegte Entwurf sei die "logische onsequenz" aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Juli 2002. Das Gericht habe den Weg dafür frei gemacht, dass "künstliche Unterschiede" jetzt angeglichen werden könnten.
Die Anhörung des Ausschusses in der vergangenen Woche habe keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken aufgeworfen. Auch gegen die vorgesehene Stiefkindadoption hätten die Experten - mit einer Ausnahme - keinerlei Bedenken geltend gemacht.
Für die Sozialdemokraten sei klar, dass dabei immer das Wohl des Kindes im Vordergrund zu stehen habe. Das werde mit dem vorgesehenen Gesetz gewährleistet. Bündnis 90/Die Grünen wiesen darauf hin, das BVerfG habe die Politik ermutigt, die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe gleichzustellen. Sie machten ebenfalls deutlich, dass in der Anhörung die überwältigende Mehrheit der Sachverständigen keinerlei Bedenken gegen die Stiefkindadoption erhoben habe.

Dem widersprach die CDU/CSU: Sie hielt die vorgesehene Stiefkindadoption für einen "ersten Einstieg" in Adoption schlechthin. Dabei habe die Anhörung deutlich gemacht, dass das Kindeswohl alles andere als gesichert sei. Selbst der von den Bündnisgrünen benannte Sachverständige habe sich in diese Richtung geäußert. Es sei "mehr als fraglich", ob die gewachsene Eltern-Kind-Beziehung nicht durch die vorgesehenen Regelungen zerstört würde. Das Thema sei "hoch problematisch", so die Union.

Die FDP fand, dass der eigene Gesetzentwurf (15/2477), der unter anderem ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht vorsieht, besser Rechte und Pflichten miteinander in Einklang bringe als der Entwurf der Regierungskoalition. Ferner machten die Liberalen deutlich, dass die Vorlage von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen nicht weit genug gehe. Wichtige Bereiche seien nicht geregelt. Da der Entwurf aber ein Schritt in die richtige Richtung sei, wollten sie ihm zustimmen.

Die Koalition bedauerte wiederum, dass die FDP den eigenen Antrag zur Abstimmung stelle. Die Koalition arbeite an weiteren Schritten zur Gleichstellung homosexueller Paare. Dann hätte der Antrag der Liberalen in einer gemeinsamen Initiative eingearbeitet werden können. So aber müsse die Initiative abgelehnt werden.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundestag

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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