Als Ehenamen können nicht nur der Geburtsname der Frau oder des Mannes gewählt werden, sondern auch durch eine frühere Eheschließung erworbener Familienname, den einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung führt.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.