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Neue EU-Verordnung zur internationale Zuständigkeit sowie zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung
Eine neue EU-Verordnung regelt die internationale Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung.

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