Eine neue EU-Verordnung regelt die internationale Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.