Geteilte
Reaktionen auf die Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
Auf
geteilte Reaktionen sind zwei Gesetzentwürfe der Regierungskoalition
aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/3445) und der FDP (15/2477)
am Montagabend bei einer Anhörung des Rechtsausschusses gestoßen.
Während
der überwiegende Teil der geladenen Sachverständigen die Entwürfe
bejahte, stießen sie bei Experten des konservativen Spektrums zum
Teil auf heftige Kritik. Während Professorin Nina Dethloff von der
Universität Bonn davon sprach, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
gebe es zwar heute im Wesentlichen dieselben Pflichten wie in einer Ehe,
dieselben Rechte blieben ihr dagegen bislang in wichtigen Bereichen verwehrt.
Sie hielt den Abbau von Diskriminierungen für "dringend geboten".
Anderer
Meinung war Christl Vonholdt vom Deutschen Institut für Jugend und
Gesellschaft (Reichelsheim): Empirische Fakten wiesen darauf hin, dass
sexuelle Mann-Mann-Beziehungen und Frau-Frau-Beziehungen mit der Beziehung
zwischen Mann und Frau nicht vergleichbar seien.
Auf
besonderes Interesse stieß unter anderem die von der Koalition vorgesehene
Möglichkeit, dass gleichgeschlechtliche Paare Kinder aus früheren
Beziehungen adoptieren könnten. Für Christa Wolf, Abteilungsleiterin
für den Bereich Jugend, Bildung und Soziales (Bergheim), konnte "nicht
erkennen", dass ein Kind, das in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft
aufwächst, Nachteile habe.
Für
Dethloff stellt die von beiden Gesetzentwürfen vorgesehene Zulassung
der Stiefkindadoption durch eingetragene Lebenspartner auch in dieser Hinsicht
Ehegatten gleich. Angesichts der wachsenden Zahl von Kindern, die in lesbischen
oder schwulen Partnerschaften aufwüchsen, bedeute dies einen wesentlichen
Schritt zur Verbesserung der Rechtsstellung von gleichgeschlechtlichen
Paaren. Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (Stuttgart)
ging der Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht weit
genug. Es sei "inkonsequent", wenn dieser nur die Stiefkindadoption zulasse
und die gemeinschaftliche Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche
Eltern weiterhin ablehne. Das sei eine "politische Entscheidung", die sein
Verband nicht nachvollziehen könne. Professor Siegfried Willutzki
(Köln), Ehrenvorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages, vermochte
ebenfalls nur Vorteile in der von der Koalition beabsichtigten Regelung
zu erkennen. Wenn man "die Adoption legalisiere, bringe das dem Kind nur
Vorteile", zeigte sich Willutzki überzeugt. Auch für Lela Lähnemann
von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport sind
die gefundenen Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners als
"unbedingt notwendig" zu erachten.
Dagegen
wies der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Berlin, Professor
Helge Sodan, darauf hin, dass Diskriminierung und Stigmatisierung gerade
auch als Folgen einer Stiefkindadoption im Rahmen einer Lebenspartnerschaft
das Kindeswohl erheblich beeinträchtigen könnten.
Der
mit der Stiefkindadoption durch einen Lebenspartner verbundene Eingriff
in das Recht des betroffenen Kindes könne daher "nur in Ausnahmefällen
gerechtfertigt sein" und damit als verfassungskonform gelten.
Für
Professor Alfred Wolf von der Humboldt-Universität zu Berlin zerstört
die Stiefkindadoption entgegen der Intention dieser neuen Entwicklung eine
Eltern-Kind-Beziehung. Auf eine Ausdehnung auf die Annahme durch einen
Lebenspartner sollte deshalb verzichtet werden.
Für
Vonholdt könnten die vorhandenen Studien zur homosexuellen Elternschaft
keinen Beweis dafür erbringen, dass ein Aufwachsen in homosexuellen
Partnerschaften für Kinder kein Nachteil ist. Die Forschung habe zahlreiche
Hinweise darauf, dass ein Aufwachsen ohne Vater oder ohne Mutter für
Kinder nachteilige Folgen hat.
Quelle:
PM Bundestag