Über
die personenstandsrechtliche Situation von Transsexuellen informieren
Die
personenstandsrechtliche Situation von Transsexuellen ist Gegenstand einer
Kleinen Anfrage der FDP (15/3401).
Danach
sei es Transsexuellen zwar möglich, entsprechend ihrem geschlechtlichen
Zugehörigkeitsempfinden ihren Vornamen vor Gericht ändern zu
lassen, die Änderung lasse aber das personenstandsrechtlich eingetragene
Geschlecht unberührt.
Nach
dem Terrorismusbekämpfungsgesetz ist die Geschlechtsangabe jedoch
zwingend in den Pass aufzunehmen. Interessenvertreter sehen in dieser Gesetzeslage
eine erhebliche Diskriminierung, die Betroffene vor allem bei passpflichtigen
Auslandsreisen erheblichen Schwierigkeiten aussetzen könne und zur
Ablehnung der Einreise wegen angeblich falscher Papiere,Beleidigung oder
übermäßiger Kontrolle führen könne.
Quelle:
PM Bundestag