Die personenstandsrechtliche Situation von Transsexuellen ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der FDP (15/3401).
Danach sei es Transsexuellen zwar möglich, entsprechend ihrem geschlechtlichen Zugehörigkeitsempfinden ihren Vornamen vor Gericht ändern zu lassen, die Änderung lasse aber das personenstandsrechtlich eingetragene Geschlecht unberührt.
Nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz ist die Geschlechtsangabe jedoch zwingend in den Pass aufzunehmen. Interessenvertreter sehen in dieser Gesetzeslage eine erhebliche Diskriminierung, die Betroffene vor allem bei passpflichtigen Auslandsreisen erheblichen Schwierigkeiten aussetzen könne und zur Ablehnung der Einreise wegen angeblich falscher Papiere,Beleidigung oder übermäßiger Kontrolle führen könne.
Danach sei es Transsexuellen zwar möglich, entsprechend ihrem geschlechtlichen Zugehörigkeitsempfinden ihren Vornamen vor Gericht ändern zu lassen, die Änderung lasse aber das personenstandsrechtlich eingetragene Geschlecht unberührt.
Nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz ist die Geschlechtsangabe jedoch zwingend in den Pass aufzunehmen. Interessenvertreter sehen in dieser Gesetzeslage eine erhebliche Diskriminierung, die Betroffene vor allem bei passpflichtigen Auslandsreisen erheblichen Schwierigkeiten aussetzen könne und zur Ablehnung der Einreise wegen angeblich falscher Papiere,Beleidigung oder übermäßiger Kontrolle führen könne.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Quelle: PM Bundestag
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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