Das Recht des gesetzlichen Güterstandes hat sich nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich bewährt. Dies stellt sie in ihrer Antwort (15/1435) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/1388) fest.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.