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Einführung eines Großen Familiengerichts

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Einer Pressemitteilung vom 28.07.2003 zufolge will das Justizministerium Baden - Württemberg die Einführung eines Großen Familiengerichts initiieren. Dafür sollen die bisher bestehenden Zuständigkeiten ### der Familiengerichte bei den Amtsgerichten ausgeweitet werden. Zum Zuständigkeitskatalog sollen zukünftig alle vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten gehören, die im Zuge einer Ehescheidung entstehen. Für diese sind bisher - abhängig vom Streitwert - bisher z. T. noch die Landgerichte oder die zivilrechtlichen Abteilungen der Amtsgerichte zuständig.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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