Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (15/1388) nach konkreten Überlegungen der Bundesregierung zur Novellierung des ehelichen Güterrechts. Ausgangspunkt der Anfrage ist ein Gesetzentwurf des Bundesrates (157/403).
Darin schlägt die Länderkammer eine Ergänzung der bestehenden Gesetze vor, um die Rechte der nicht erwerbstätigen Ehegatten zu stärken. So soll klargestellt werden, dass der nicht erwerbstätige Ehepartner, in der Regel die Ehefrau, die den Haushalt führt und die Kinder betreut, ein Recht hat, in angemessenem Umfang über Geldmittel zum Familienunterhalt und zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse zu verfügen. ###
Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht darüber hinaus vor, dem nicht erwerbstätigen Ehegatten einen Auskunftsanspruch gegen den erwerbstätigen Ehepartner einzuräumen. In diesem Zusammenhang fragen die Abgeordneten, inwieweit die Bundesregierung prüft, ob der gesetzliche eheliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu einer Teilhabe- oder angepassten Errungenschaftsgemeinschaft fortentwickelt werden sollte und welche Erkenntnisse die Bundesregierung hinsichtlich einer Harmonisierung des ehelichen Güterrechts in der EU besitzt.
Darin schlägt die Länderkammer eine Ergänzung der bestehenden Gesetze vor, um die Rechte der nicht erwerbstätigen Ehegatten zu stärken. So soll klargestellt werden, dass der nicht erwerbstätige Ehepartner, in der Regel die Ehefrau, die den Haushalt führt und die Kinder betreut, ein Recht hat, in angemessenem Umfang über Geldmittel zum Familienunterhalt und zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse zu verfügen. ###
Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht darüber hinaus vor, dem nicht erwerbstätigen Ehegatten einen Auskunftsanspruch gegen den erwerbstätigen Ehepartner einzuräumen. In diesem Zusammenhang fragen die Abgeordneten, inwieweit die Bundesregierung prüft, ob der gesetzliche eheliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu einer Teilhabe- oder angepassten Errungenschaftsgemeinschaft fortentwickelt werden sollte und welche Erkenntnisse die Bundesregierung hinsichtlich einer Harmonisierung des ehelichen Güterrechts in der EU besitzt.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Quelle: PM Bundestag
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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