Welchen
Namen bekomme ich, wenn ich als Witwe / Witwer oder nach einer Scheidung
wieder heirate?
Falls
die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) führen wollen,
kommen hierfür nur die jeweiligen Geburtsnamen in Betracht. Der Ehegatte,
der bereits einmal verheiratet war, kann also den Ehenamen, den er in der
ersten Ehe erhalten hat, nicht in die zweite Ehe als Ehenamen " hinüberretten
". Er kann aber den bisherigen Ehenamen dem neuen Ehenamen entweder voranstellen
oder anfügen. Der so entstehende Name darf allerdings aus nicht mehr
als zwei " Gliedern " bestehen.