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Welchen Namen bekomme ich, wenn ich als Witwe / Witwer oder nach einer Scheidung wieder heirate?
Falls die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) führen wollen, kommen hierfür nur die jeweiligen Geburtsnamen in Betracht. Der Ehegatte, der bereits einmal verheiratet war, kann also den Ehenamen, den er in der ersten Ehe erhalten hat, nicht in die zweite Ehe als Ehenamen " hinüberretten ". Er kann aber den bisherigen Ehenamen dem neuen Ehenamen entweder voranstellen oder anfügen. Der so entstehende Name darf allerdings aus nicht mehr als zwei " Gliedern " bestehen.