Wie
ist der Name eines nicht ehelichen Kindes, wenn dessen Mutter heiratet?
Wenn
die Mutter den Vater des Kindes heiratet, gilt das oben Gesagte. Ist ihr
Ehemann aber nicht der Vater des Kindes und steht der Mutter - so der Normalfall
- die alleinige Sorge für das Kind zu, können die Mutter oder
der Ehemann durch gemeinsame Erklärung gegenüber dem Standesbeamten
dem Kind ihren Ehenamen erteilen. Ebenso ist es möglich, dem Ehenamen
den Geburtsnamen des Kindes voranzustellen oder anzufügen (so genannte
Einbenennung). Zu diesen Namensänderungen ist allerdings die Einwilligung
des nicht ehelichen Vaters erforderlich.. Die Einwilligung kann durch einen
Beschluss des Familiengerichts ersetzt werden, wenn die Namensänderung
zum Wohl des Kindes erforderlich ist (§ 1618 BGB).