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Wie ist der Name eines nicht ehelichen Kindes, wenn dessen Mutter heiratet?
Wenn die Mutter den Vater des Kindes heiratet, gilt das oben Gesagte. Ist ihr Ehemann aber nicht der Vater des Kindes und steht der Mutter - so der Normalfall - die alleinige Sorge für das Kind zu, können die Mutter oder der Ehemann durch gemeinsame Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Kind ihren Ehenamen erteilen. Ebenso ist es möglich, dem Ehenamen den Geburtsnamen des Kindes voranzustellen oder anzufügen (so genannte Einbenennung). Zu diesen Namensänderungen ist allerdings die Einwilligung des nicht ehelichen Vaters erforderlich.. Die Einwilligung kann durch einen Beschluss des Familiengerichts ersetzt werden, wenn die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich ist (§ 1618 BGB).