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Kann ein Kind selbst mitbestimmen, wenn seine Name geändert werden soll?
Bei einer Änderung seines Namens muss ein Kind, das bereits das fünfte Lebensjahr vollendet hat, einwilligen. Es wird dabei durch seinen gesetzlichen Vertreter vertreten ; ab Vollendung des 14 der Lebensjahres kann das Kind die Zustimmung nur selbst erklären, es bedarf hierzu aber der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.