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Welchen Namen erhält ein Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind (und denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht)?
Falls die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen führen, erhält das Kind diesen Namen als Geburtsnamen. Führen die Eltern dagegen keinen gemeinsamen Ehenamen, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten, ob das Kind den Namen des Vaters oder den der Mutter als Geburtsnamen erhalten soll. Diese Erklärung muss innerhalb eines Monats nach der Geburt abgegeben werden. Wird die Frist versäumt, z. B. weil die Eltern sich nicht einigen können, überträgt das Familiengericht das Bestimmungsrecht auf einen der beiden Elternteile. Der Geburtsname, der für das erste Kind eines Elternpaares ausgewählt worden ist, gilt auch für spätere Kinder (§ 1617 BGB).