Welchen
Namen erhält ein Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind
(und denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht)?
Falls
die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen führen, erhält das Kind
diesen Namen als Geburtsnamen. Führen die Eltern dagegen keinen gemeinsamen
Ehenamen, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten,
ob das Kind den Namen des Vaters oder den der Mutter als Geburtsnamen erhalten
soll. Diese Erklärung muss innerhalb eines Monats nach der Geburt
abgegeben werden. Wird die Frist versäumt, z. B. weil die Eltern sich
nicht einigen können, überträgt das Familiengericht das
Bestimmungsrecht auf einen der beiden Elternteile. Der Geburtsname, der
für das erste Kind eines Elternpaares ausgewählt worden ist,
gilt auch für spätere Kinder (§ 1617 BGB).