Wie
lassen sich Schwierigkeiten bei der Auseinandersetzung einer Lebensgemeinschaft
vermeiden?
Bei der Aufnahme
einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist den Partnern der Abschluss
einer vertraglichen Vereinbarung über die gegenseitigen Rechte und
Pflichten während des Bestehens und vor allem für den Fall einer
etwaigen Beendigung dringend anzuraten. Dies ist wichtiger als der Abschluss
eines Ehevertrags vor der Eheschließung, da dort die gesetzlichen
Bestimmungen eine i.a. faire und die Mehrzahl der Fälle abdeckende
Regelung enthalten.