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Das neue Jugendschutzgesetz tritt in Kraft
Das neue Jugendschutzgesetz kann in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung am 21. Juni 2002 zugestimmt. Im dem neuen Gesetz sind erstmals das "Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit" und das "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte" zu einem einheitlichen Jugendschutzgesetz zusammen geführt worden. Diese Gesetzgebung auf Bundesseite geht Hand in Hand mit einem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder.

Im Einzelnen sieht das Gesetz vor:

Kennzeichnung auch bei Computerspielen


Strengere Regelungen auch beim Tabakkauf

Das Gesetz enthält zudem strengere Regelungen beim Tabakkauf. So wird die gewerbliche Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter sechzehn Jahren verboten. Bei Zigarettenautomaten sind nach dem Ablauf angemessener Übergangsfristen technische Vorkehrungen vorgeschrieben, die die Bedienung durch Kinder oder Jugendliche unter sechzehn Jahren ausschließen. Die Festlegung der geeigneten technischen Möglichkeiten überlasst das Gesetz dabei den Automatenaufstellern. Zum 1. Januar 2007 müssen alle Automaten umgerüstet sein. Zudem wird ein Verbot für Tabak- und Alkoholwerbung in Kinos vor 18 Uhr festgelegt.

Beim Jugendmedienschutz bereits gemeinsame Eckpunkte mit den Ländern

Im Bereich des Jugendmedienschutzes ist sich der Bund mit den Ländern einig, dass die derzeitige Regelung zahlreiche Schwachpunkte aufweist. Bereits im März 2002 hatten sich daher Bund und Länder auf die Eckpunkte einer umfassenden Neuordnung geeinigt.

Wesentliche Inhalte der Absprache sind:

Die Novelle des Jugendschutzgesetzes und der gleichfalls erforderliche Länderstaatsvertrag sollen zeitgleich in Kraft treten. Eine erste Überprüfung beider Regelwerke ist innerhalb von fünf Jahren vorgesehen.

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums zum Bundesratsbeschluss
Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums zum Kabinetsbeschluss vom 8. Mai